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   OVG Sachsen, 01.12.1994 - 1 S 671/93   

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https://dejure.org/1994,6192
OVG Sachsen, 01.12.1994 - 1 S 671/93 (https://dejure.org/1994,6192)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01.12.1994 - 1 S 671/93 (https://dejure.org/1994,6192)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01. Dezember 1994 - 1 S 671/93 (https://dejure.org/1994,6192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstücksverkehrsgenehmigung; Rücknahme bei Rechtswidrigkeit; Vermögensentwurf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.12.2015 - III ZR 27/14

    Amtshaftung eines Landkreises bei rechtswidriger Erteilung einer

    Die Rücknahme einer rechtswidrig erteilten Grundstücksverkehrsgenehmigung stellt gemäß § 5 Satz 1 GVO in Verbindung mit § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG eine Ermessensentscheidung dar, bei der die Interessen des Veräußerers, des Erwerbers, des Restitutionsantragstellers sowie der öffentliche Belang eines funktionsfähigen Grundstücksmarkts zu berücksichtigen sind (OVG Weimar, VIZ 2000, 670, 671; OVG Bautzen, VIZ 1995, 245, 246 f; Faßbender, VIZ 1993, 527, 532).
  • BGH, 04.03.1999 - III ZR 29/98

    Pflichten der Genehmigungsbehörde bei Erteilung einer

    Denn jedenfalls mit dem Eintritt der Bestandskraft des den Restitutionsantrag der Alteigentümer ablehnenden Bescheids schrumpfte das "Rücknahmeermessen" der Behörde (vgl. Sächsisches OVG VIZ 1995, 245, 246 f) auf Null.
  • OVG Thüringen, 01.03.2000 - 2 KO 9/97

    Recht der offenen Vermögensfragen; Recht der offenen Vermögensfragen;

    Allerdings hat die Behörde bei ihrer Rücknahmeentscheidung neben dem Restitutionsinteresse des Berechtigten auch das Veräußerungsinteresse des Verfügungsberechtigten und das Erwerbsinteresse seiner Vertragspartner sowie den öffentlichen Belang eines funktionsfähigen Grundstücksmarkts mitabzuwägen (vgl. SächsOVG, Urteil vom 1. Dezember 1994 - 1 S 671/93 -, in VIZ 1995, 245 [246]; OVG Berlin, Urteil vom 18. September 1998 - 8 N 45.98 - zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 3. März 1999 - III ZR 29/98 - a. a. O.; Thomas, in Kimme [Hrsg.], Offene Vermögensfragen, Band II, Köln 1999 [Bearbeitung 4/1994], § 5 GVO Rdnr. 6; Fritsche, NJW 2000, 390 [393, 394]; Faßbender, VIZ 1993, 527 [532]).
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